Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) voraussichtlich ab dem 25.11.2020 möglich

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt zur Novemberhilfe unter anderem aus:

Wer ist antragsberechtigt?

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden der Einfachheit halber „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind. Ebenso können indirekt betroffene Unternehmen die Hilfe erhalten. Zu den indirekten Unternehmen zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Andere gleichartige Leistungen für den Förderzeitraum wie Überbrückungshilfe und das Kurzarbeitergeld werden angerechnet. Abschlagszahlungen sollen ab Ende November an die Unternehmen gezahlt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.

Ausnahme: Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein.


Unter den nachfolgenden Links erhalten Sie weitere Informationen:

Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige

BMWi – Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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